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Datenschutzerklärung für die App „Eintakt"

Stand: 26.10.2026

1. Wer für die Verarbeitung verantwortlich ist

Diese App wird von Betrieben genutzt, um Dienstpläne zu erstellen und Arbeitszeiten zu erfassen. Für die Daten der Beschäftigten ist der jeweilige Betrieb verantwortlich, bei dem du beschäftigt bist. Wir betreiben die App in dessen Auftrag.

Anbieter der App:

Andreas Schikowsky
Hochstraßer Weg 2
83064 Raubling
info@eintakt.app
+49 157 37330911

Eine Datenschutzbeauftragte ist nicht bestellt; Anfragen zum Datenschutz richtest du an die oben genannte Anschrift.

Wenn du wissen willst, welche Daten über dich gespeichert sind, oder sie löschen lassen möchtest, wende dich an deinen Betrieb. Wir dürfen diese Daten nur auf dessen Weisung verarbeiten.

Wofür wir selbst verantwortlich sind: für die Vertragsdaten der Betriebe, die die App nutzen (Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Rechnungsdaten), für Anfragen an unseren Support, für die technischen Protokolle beim Aufruf der Web-App (siehe Abschnitt 4, „Hosting und Protokolle") und für die Abwehr von Missbrauch und Angriffen. Grundlage ist die Vertragserfüllung bzw. unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).

2. Welche Daten verarbeitet werden

Für dein Konto: deine E-Mail-Adresse, dein Passwort (nur verschlüsselt gespeichert, wir können es nicht lesen) sowie die Zeitpunkte von Registrierung und Anmeldungen.

Für die Dienstplanung: zu welchem Betrieb du gehörst und welche Rolle du dort hast, die dir zugewiesenen Schichten mit Datum und Uhrzeit sowie ob du sie bestätigt oder abgelehnt hast. Zu einer Schicht kann eine betriebliche Notiz gespeichert sein; diese Notiz ist für alle Beschäftigten deines Betriebs sichtbar und ist ausdrücklich nicht für Angaben zu Gesundheit oder persönlichen Umständen vorgesehen.

Dein Name: Bei der Registrierung gibst du Vor- und Nachnamen an. Unter diesem Namen erscheinst du überall in der App. Deine E-Mail-Adresse wird deinen Kolleginnen und Kollegen nicht angezeigt — sie dient der Anmeldung, der Verifizierung und dem Zurücksetzen deines Passworts. Sichtbar ist sie nur für die Verwaltung deines Betriebs und nur dort, wo sie gebraucht wird.

Für die Zeiterfassung: Beginn und Ende deiner Arbeitszeit an einer Schicht sowie eine Pause, falls eine erfasst wurde. Diese Zeiten trägt entweder die Verwaltung oder die für deine Schicht eingeteilte Schichtleitung ein, oder du reichst sie selbst als Vorschlag ein (Stundennachtrag: Beginn, Ende, Pause, optional eine Notiz). Ein von dir eingereichter Vorschlag wird erst zu einem Arbeitszeitnachweis, wenn die Verwaltung oder die Schichtleitung ihn bestätigt oder ablehnt — bestätigen kann das niemals dieselbe Person, die ihn eingereicht hat, auch nicht, wenn sie selbst die Schichtleitung dieser Schicht ist. So kann dir für deine eigene Arbeitszeit niemand etwas „anhängen", ohne dass eine zweite Person es gesehen hat.

Terminabstimmung: Dein Betrieb kann Termine oder Aufträge mit Uhrzeit einstellen, ggf. mit Ort und verlangten Nachweisen (z. B. Bewacher-ID; einer davon genügt), und fragen, ob du Zeit hättest. Deine Antwort („Verfügbar“, „Keine Zeit“ und — wenn der Termin es anbietet — „Teilweise verfügbar“, auf Wunsch mit einer kurzen Notiz von dir, wann du kannst) siehst du und die Verwaltung und Planung deines Betriebs — nicht deine Kolleginnen und Kollegen. Sie ist keine Einteilung, sondern eine Hilfe zur Planung. Schreib in die Notiz bitte nur Betriebliches, keine Angaben zu Gesundheit oder Privatem. Wir werten sie nicht über die Zeit aus. Hast du in den Einstellungen „Neue Terminabstimmung“ eingeschaltet (eigener Schalter, standardmäßig aus), bekommst du beim Einstellen eines neuen Termins eine Benachrichtigung — nur mit Datum und Uhrzeit, ohne Bezeichnung des Termins. Geht ein Termin über mehrere Tage, antwortest du je Tag (eine Benachrichtigung für alle Tage, nur mit dem Zeitraum). Sie wird sechs Monate nach dem Termin gelöscht, beim Löschen deines Kontos sofort.

Beim Schichttausch: wenn du eine Schicht abgibst oder eine abgegebene übernimmst, wird festgehalten, um welche Schicht es ging, wer sie abgegeben und wer sie übernommen hat und — wo die Planung zustimmen muss — wer entschieden hat. Diese Angaben dienen allein der Nachvollziehbarkeit der Besetzung. Eine Auswertung deines Verhaltens oder deiner Leistung findet daraus nicht statt.

Deine Qualifikationen: Dein Betrieb kann festhalten, welche Nachweise du hast — zum Beispiel eine Bewacher-ID, eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder eine Erste-Hilfe-Ausbildung —, dazu die Nummer des Nachweises sowie wann er ausgestellt wurde und wann er abläuft. Zweck ist allein die Frage, ob du für einen bestimmten Dienst eingeteilt werden darfst. Die Nummer deines Nachweises sieht nur die Verwaltung deines Betriebs — die Planung sieht, ob dein Nachweis gültig ist, nicht wie er lautet.

Nachweise und Einteilung: Ein Dienst kann einen bestimmten Nachweis verlangen. Wer ihn nicht (mehr) hat, kann sich darauf nicht melden. In einem Einzelfall darf die Verwaltung deines Betriebs dich trotzdem einteilen; die Einteilung trägt dann den Vermerk „ohne Nachweis", den nur die Verwaltung sieht. Läuft einer deiner Nachweise bald ab oder ist er abgelaufen, weist dich die App darauf hin — dieser Hinweis wird nur dir angezeigt.

Ein Foto deines Nachweises: Für einzelne Nachweisarten kann dein Betrieb zusätzlich ein Foto der Urkunde hinterlegen. Das ist keine Voreinstellung: Dein Betrieb muss es je Nachweisart ausdrücklich einschalten, und viele Betriebe werden das nie tun.

Wenn er es tut, gilt:

Hochladen darf es ausschließlich die Verwaltung, nicht du selbst — ein Nachweis, den die nachgewiesene Person einträgt, wäre keiner.

Erinnerungen vor einer Schicht: Wenn du das einschaltest, plant dein Gerät sie selbst aus deinen Schichten. Es wird nichts an uns oder an einen Push-Dienst übermittelt, und wir speichern dazu nichts. Im Text der Erinnerung stehen nur Schichtart und Uhrzeit — keine Namen und keine Notizen, weil er auf dem Sperrbildschirm sichtbar ist.

Benachrichtigungen über eine neue oder zugeteilte Schicht: Zusätzlich zu den rein lokalen Erinnerungen oben kannst du in den Einstellungen echte Push-Benachrichtigungen einschalten — jede Art mit einem eigenen Schalter: „eine neue Position ist verfügbar", „ein neuer Termin zur Abstimmung" (nur für Beschäftigte) und „du wurdest eingeteilt". Alle sind standardmäßig ausgeschaltet. Schaltest du einen davon ein, speichern wir ein Gerätekennzeichen („Push-Token") zu deiner Mitgliedschaft, damit die Nachricht dein Gerät erreicht. Dieses Kennzeichen sieht niemand außer dir selbst — auch nicht die Verwaltung deines Betriebs, auch nicht über die Auskunft einer anderen Person. Die Nachricht enthält nur einen kurzen Text ohne Namen und Adressen sowie, unsichtbar, die Kennung deines Betriebs und das Datum der Schicht — damit die App beim Antippen direkt diesen Tag öffnet. Der Versand läuft über den Push-Dienst von Expo, der ihn technisch an Apple (iOS) bzw. Google (Android) weiterleitet; Expo ist damit ein weiterer Auftragsverarbeiter.

Im Browser oder als Web-App auf dem Home-Bildschirm läuft dasselbe über den Benachrichtigungsdienst deines Browsers (Web Push) — ohne Expo. Statt eines Push-Tokens speichern wir dann die Adresse dieses Dienstes samt zwei Schlüsseln, die dein Browser dafür anlegt; auch sie sieht niemand außer dir selbst. Die Nachricht wird verschlüsselt an dein Gerät geschickt und läuft dabei über den Dienst des Browserherstellers — Google (Chrome, Android), Apple (Safari, iPhone/iPad), Mozilla (Firefox) oder Microsoft (Edge). Dieser Dienst sieht, dass eine Nachricht an dein Gerät geht, nicht ihren Inhalt. Schaltest du beide Benachrichtigungen wieder aus, löschen wir die Adresse. Meldet sich auf demselben Browser eine andere Person an und schaltet Benachrichtigungen ein, gehört die Adresse ab da ihr, nicht mehr dir. Mit Expo besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag; Expo sagt allerdings nicht zu, die Nachrichten nur in der EU zu verarbeiten — die Übermittlung in die USA stützt sich auf das EU-US Data Privacy Framework, bei dem Expo zertifiziert ist. Du kannst beide Einstellungen jederzeit in deinem Profil wieder ausschalten.

Adressvorschläge und Kartenvorschau (Google): Wenn die Verwaltung oder Planung deines Betriebs beim Anlegen oder Bearbeiten einer Schicht den Einsatzort eintippt, schlägt die App passende Adressen vor und zeigt darunter eine kleine Karte, damit der Ort stimmt. Beides kommt vom Kartendienst Google Maps (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Dabei gilt:

Tippst du an einer Schicht auf die Adresse, öffnet sich Google Maps als eigene App bzw. Seite. Ab dann gelten die Datenschutzbestimmungen von Google (https://policies.google.com/privacy), nicht mehr diese Erklärung — die Eintakt-App selbst übergibt dabei nichts außer der Adresse.

Rechtsgrundlage für die Adressvorschläge ist unser berechtigtes Interesse und das deines Betriebs an korrekt erfassten Einsatzorten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Eine falsch geschriebene Adresse schickt Beschäftigte an den falschen Ort. Für die Kartenvorschau ist es deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, weil dein Browser dabei Inhalte direkt von Google abruft).

Cookies und lokaler Speicher (Browser-Version): Die App setzt keine Tracking-, Analyse- oder Werbe-Cookies. Dein Browser speichert lokal nur, was für den Betrieb technisch erforderlich ist — deine Anmeldesitzung, einen Zwischenspeicher zuletzt geladener Daten (damit die App auch bei schlechter Verbindung etwas zeigt) und deine Entscheidung zur Kartenvorschau — Letztere zusätzlich in einem kleinen Cookie (einwilligung_dritte, ein Jahr gültig), das nur diese Auswahl enthält und dafür sorgt, dass du nur einmal gefragt wirst. Dafür ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keine Einwilligung nötig. Nach dem Abmelden wird der Zwischenspeicher geleert.

Was wir nicht verarbeiten: keinen Standort, keine Werbe-IDs, keine biometrischen Daten — eine optionale Displaysperre per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung prüft dein Gerät ausschließlich selbst, ohne dass wir davon etwas erhalten. Ein Gerätekennzeichen verarbeiten wir nur, wenn du die Push-Benachrichtigungen oben ausdrücklich einschaltest. Wir werten dein Nutzungsverhalten nicht aus, wir erstellen keine Profile, und es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. Die App enthält keine Werbung und keine Tracking-Bausteine.

Fotos verarbeiten wir nur in den beiden oben genannten Fällen: das Firmenzeichen deines Betriebs und — sofern dein Betrieb es für eine Nachweisart einschaltet — das Bild deiner Urkunde. Ein anderer Zugriff auf deine Fotos findet nicht statt; übertragen wird ausschließlich das Bild, das ausgewählt oder aufgenommen wurde.

Demo ohne Registrierung: Wenn du die Demo ausprobierst, legen wir für dich einen Probe-Betrieb mit Beispieldaten und zwei Demo-Konten an (ohne E-Mail-Adresse, Name oder sonstige Angaben von dir). Damit niemand die Demo massenhaft startet, speichern wir 2 Tage lang eine nicht umkehrbare Kennung deines Geräts bzw. Netzes (ein Hash der IP-Adresse; die IP-Adresse selbst wird nicht gespeichert). Was du in der Demo eingibst, wird mit dem Probe-Betrieb nach 7 Tagen gelöscht. Bitte trage dort keine echten Personendaten ein.

3. Auf welcher Grundlage

Die Verarbeitung stützt sich auf dein Beschäftigungsverhältnis — Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses), ergänzend das berechtigte Interesse deines Betriebs an einer geordneten Dienstplanung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und, soweit anwendbar, § 26 BDSG. Du musst also nichts einwilligen, damit die Dienstplanung funktioniert, und du hast durch eine Verweigerung keine Nachteile zu befürchten, weil es nichts zu verweigern gibt. Eine Einwilligung holen wir nur für das, was wirklich freiwillig ist (die Kartenvorschau).

Die Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise beruht zusätzlich auf einer gesetzlichen Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 16 Abs. 2 ArbZG).

4. Wer deine Daten sieht

Innerhalb deines Betriebs sehen Verwaltung und Planung die Dienstpläne des Teams sowie die erfassten Arbeitszeiten. Andere Beschäftigte sehen die Planung, aber nicht deine Arbeitszeiten.

Bei deinen Qualifikationen ist die Grenze enger: Die Planung sieht, ob ein Nachweis gültig ist — nicht seine Nummer und nicht ein hinterlegtes Foto. Beides sehen nur die Verwaltung deines Betriebs und du selbst.

Deine Kolleginnen und Kollegen sehen deinen Namen und deine Rolle. Angaben wie deine Anstellungsart, ein Monatsmaximum für Stunden, deine Personalnummer, eine Abmelde-Absicht oder deine Benachrichtigungs-Einstellungen sind für sie technisch nicht abrufbar: Die Datenbank gibt diese Felder nur der Verwaltung deines Betriebs bzw. dir selbst heraus, nicht nur die Anzeige in der App.

Andere Betriebe sehen nichts. Die Trennung erfolgt in der Datenbank, nicht erst in der Anzeige.

Technischer Dienstleister ist Supabase Pte. Ltd. (Singapur) als Auftragsverarbeiter, mit dem ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht. Die Daten werden in Frankfurt am Main gespeichert. Weil der Vertragspartner seinen Sitz in Singapur hat und zu einer weltweit tätigen Unternehmensgruppe gehört, lässt sich ein Zugriff aus Drittländern (etwa im Rahmen von Wartung und Support) nicht völlig ausschließen; Grundlage dafür sind die Standardvertragsklauseln im Auftragsverarbeitungsvertrag von Supabase (Art. 46 DSGVO).

E-Mail-Versand: Bestätigungscodes, Nachrichten zum Zurücksetzen des Passworts, Sicherheitsmitteilungen (Änderung von Passwort oder E-Mail-Adresse) Einladungen in einen Betrieb und die Mitteilung über das Ende deiner Zugehörigkeit verschicken wir über Brevo (Brevo GmbH, Berlin, Teil der Brevo-Gruppe mit der Muttergesellschaft Brevo SAS, Paris) als Auftragsverarbeiter. Die Server stehen in Frankreich und Belgien; Gesellschaften der Brevo-Gruppe und Dienstleister außerhalb der EU (etwa in Indien und den USA) können für Wartung und Support zugreifen, Grundlage sind Standardvertragsklauseln und, soweit zertifiziert, das EU-US Data Privacy Framework. Dafür erhält Brevo die E-Mail-Adresse des Empfängers und den Inhalt der Nachricht; bei einer Einladung steht darin der Name des einladenden Betriebs, nicht der Name der einladenden Person. Wirst du aus einem Betrieb entfernt oder gesperrt (oder trittst du aus), schicken wir dir an die Adresse deines Kontos eine Nachricht, damit du erfährst, was gespeichert bleibt und wann es gelöscht wird: Sie nennt den Betrieb, deinen Vornamen, ob du entfernt, gesperrt oder ausgetreten bist, und die Löschtermine für Arbeitszeiten, Qualifikationsnachweise, Einteilungen und Urlaubsanträge, soweit es solche Daten gibt; außerdem die Betriebe, zu denen du weiterhin gehörst. Die Verwaltung des Betriebs sieht deine Adresse dabei nicht. Es geht höchstens eine solche Nachricht je Austritt, und keine, wenn du dein Konto selbst löschst. Grundlage ist unsere Pflicht, dich über die Verarbeitung zu informieren (Art. 12 bis 14 DSGVO) und die Erfüllung des Vertrags mit dem Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO). Beim Versand kann Brevo anonym zählen, ob eine Nachricht geöffnet und ob ein Link darin angeklickt wurde (die Einstellung „Anonymes E-Mail-Tracking“ ist eingeschaltet); die Zahlen werden keiner Person zugeordnet. Dafür kann die Nachricht ein unsichtbares Zählbild enthalten, und Links können über eine Adresse unserer eigenen Domain (mail.eintakt.app) geleitet werden. Wir selbst werten nicht aus, wer eine Nachricht geöffnet hat. Brevo speichert Zustellprotokolle (Empfänger, Betreff, Zeitpunkt, Zustellstatus) einen Monat und löscht sie dann automatisch; eine Vorschau des Nachrichteninhalts wird nicht aufbewahrt.

Hosting und Protokolle: Die Web-App wird über Cloudflare, Inc. (101 Townsend Street, San Francisco, USA; Dienst „Cloudflare Pages“ mit weltweitem Auslieferungsnetz) ausgeliefert; bei einem Wechsel des Hosters wird diese Erklärung angepasst. Beim Aufruf fallen technisch notwendige Protokolldaten an (IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Datei, Browserkennung), die der Hoster kurzzeitig speichert, um die Seite auszuliefern und Angriffe abzuwehren. Auch bei der Anmeldung entstehen bei unserem Datenbankdienst Protokolle mit Zeitpunkt und IP-Adresse. Wir werten sie nicht aus, außer zur Abwehr von Missbrauch. Mit dem Hoster besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO (das „Cloudflare Data Processing Addendum“, Fassung 6.4 vom 3. April 2026, das Teil der Nutzungsbedingungen von Cloudflare ist). Wegen des US-Sitzes stützt sich die Übermittlung auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), die in diesem Vertrag enthalten sind, und zusätzlich auf die Zertifizierung von Cloudflare nach dem EU-US Data Privacy Framework; Cloudflare verpflichtet sich, bei deren Wegfall die Standardvertragsklauseln anzuwenden. Bei der Auslieferung der Seite verarbeitet Cloudflare technisch bedingt IP-Adressen; Inhalte der Anwendung (Dienstpläne, Zeiten) liegen nicht dort, sondern bei unserem Datenbankdienst.

Push-Dienste: Für Benachrichtigungen auf dem Handy leitet Expo die Nachricht an Apple bzw. Google weiter (beide Konzerne sitzen in den USA); im Browser übernimmt das der Dienst des Browserherstellers. Beides geschieht nur, wenn du Benachrichtigungen einschaltest, und die Nachricht enthält weder Namen noch Adressen.

Für Adressvorschläge und Kartenvorschau ist Google Ireland Limited Empfänger (siehe Abschnitt 2). Google ist dabei kein Auftragsverarbeiter, sondern verarbeitet die Anfragen in eigener Verantwortung; Grundlage dafür sind die „Google Maps Controller-Controller Data Protection Terms", die Bestandteil der Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform sind. Für Googles Verarbeitung gilt Googles Datenschutzerklärung (https://policies.google.com/privacy). Es lässt sich nicht ausschließen, dass Google diese Anfragen auch auf Servern der Google LLC in den USA verarbeitet. Grundlage dafür ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), unter dem Google LLC zertifiziert ist, ergänzend die Standardvertragsklauseln in den genannten Controller-Controller-Bedingungen.

5. Wie lange

Arbeitszeitnachweise bewahren wir zwei Jahre auf; das schreibt § 16 Abs. 2 ArbZG vor. Vor Ablauf dieser Frist können sie auch auf Wunsch nicht gelöscht werden.

Übrige Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht werden — spätestens nach diesen Fristen:

Beim Löschen deines Kontos entfallen außerdem deine Antworten und deine Benachrichtigungs-Einstellungen sofort.

Gelöschte Daten können noch bis zu 30 Tage in Sicherungskopien liegen; danach werden sie überschrieben. In den laufenden Betrieb werden sie aus einer Sicherung nicht zurückgespielt, ohne die Löschung erneut auszuführen.

6. Deine Rechte

Konto löschen in der App: Unter „Profil → Konto löschen“ kannst du dein Konto selbst löschen. Dabei werden dein Login mit E-Mail-Adresse (und Telefonnummer), deine Qualifikationsnachweise samt Fotos und deine Benachrichtigungs-Einstellungen gelöscht, und du scheidest aus allen Betrieben aus. Arbeitszeitnachweise und vergangene Schichten muss dein Betrieb nach § 16 Abs. 2 ArbZG zwei Jahre aufbewahren (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO); sie bleiben dort mit deinem Namen stehen, ohne dass sich noch jemand mit deinem Konto anmelden kann, und werden danach gelöscht. Dein Betrieb kann dich außerdem jederzeit aus dem Betrieb entfernen; dann hast du sofort keinen Zugriff mehr auf dessen Daten. Auch ohne die App kannst du die Löschung beantragen: Anleitung auf derselben Webseite wie diese Erklärung („Konto löschen“, konto-loeschen.html).

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21).

Auskunft und Export kannst du direkt in der App auslösen: Profil → Datenschutz → Daten exportieren. Du bekommst dann alle zu dir gespeicherten Daten in maschinenlesbarer Form und entscheidest selbst, wohin sie gehen.

Für alles Weitere wende dich an deinen Betrieb als Verantwortlichen.

Du kannst dich außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist die Behörde am Sitz deines Betriebs; für uns ist es das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de.

7. Sicherheit

Die Verbindung zwischen App und Server ist durchgehend verschlüsselt. Der Zugriff auf Daten ist auf Datenbankebene beschränkt: Ohne Zugehörigkeit zu einem Betrieb werden keine Daten herausgegeben, auch nicht bei einem Fehler in der App. Passwörter speichern wir nur als Hash.

8. Änderungen

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App ändert. Die jeweils gültige Fassung findest du auf der Webseite, auf der du sie gerade liest (datenschutzerklaerung.html).


Stand: 26.10.2026