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Fassung: 2026-10-25-entwurf

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „Eintakt" (nachfolgend „die Software") durch Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde"). Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher.

1.2 Anbieter der Software ist Andreas Schikowsky, Hochstraßer Weg 2, 83064 Raubling (Einzelperson, nicht im Handelsregister eingetragen; nachfolgend „Anbieter").

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung: eine mandantenfähige Anwendung zur Schichtplanung, Zeiterfassung und Teamverwaltung, erreichbar über native Apps (iOS, Android) und einen Web-Zugang.

2.2 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software während der Vertragsdauer im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur im Rahmen von Ziffer 5.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich verschlechtert wird.

2.4 Für Adressvorschläge und die Kartenvorschau beim Anlegen und Bearbeiten von Schichten bindet die Software Dienste der Google Maps Platform ein. Für diese Funktionen gelten ergänzend die Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps/Google Earth (https://maps.google.com/help/terms_maps/) sowie die Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy). Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzerinnen und Nutzer, die diese Funktionen verwenden, diese Bedingungen kennen. Auf die Verfügbarkeit der Google-Dienste hat der Anbieter keinen Einfluss; fallen sie aus, bleibt die Eingabe einer Adresse von Hand möglich. Google verarbeitet die an diese Dienste übermittelten Angaben nicht im Auftrag des Anbieters, sondern in eigener Verantwortung (Google Maps Controller-Controller Data Protection Terms).

3. Registrierung, Zugangsdaten

3.1 Zur Nutzung ist die Registrierung eines Kontos sowie die Einrichtung eines Betriebs innerhalb der Software erforderlich. Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend sind.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren missbräuchliche Verwendung zu vertreten hat.

3.3 Der Kunde ist für die Rollenvergabe innerhalb seines Betriebs (Verwaltung, Planung, Team) selbst verantwortlich, einschließlich der Entscheidung, wer Verwaltungsrechte erhält.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Mitarbeitenden verantwortlich, die er in die Software einträgt. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO nach Maßgabe eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) — siehe Ziffer 9.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen — insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) in Freitextfeldern wie Notizen.

4.3 Sofern beim Kunden ein Betriebsrat besteht, obliegt es dem Kunden, etwaige Mitbestimmungsrechte (u. a. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Zeiterfassung) selbst zu wahren. Der Anbieter ist hieran nicht beteiligt.

4.4 Eine in das Adressfeld einer Schicht eingegebene Adresse wird für Adressvorschläge und Kartenvorschau an Google übermittelt (Ziffer 2.4). Liegt ein Einsatzort in einer Privatwohnung (z. B. bei häuslicher Pflege oder Reinigung in Privathaushalten), ist die Adresse ein personenbezogenes Datum der dort lebenden Personen. Ob eine solche Adresse eingetragen wird, entscheidet der Kunde als Verantwortlicher; er trägt dafür auch gegenüber diesen Personen die Verantwortung.

5. Verfügbarkeit, Wartung

5.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Eine bestimmte Verfügbarkeit (etwa in Prozent) sagt der Anbieter nicht zu; sie hängt auch von den eingesetzten Diensten ab (z. B. Hosting und Datenbank).

5.2 Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt und außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt.

5.3 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen (z. B. Ausfall des Hosting-Anbieters, höhere Gewalt, Internetausfälle beim Kunden).

6. Vergütung

6.0 Derzeit ausgeschaltet. Zum Stand dieses Entwurfs ist die Abrechnung nach dieser Ziffer deaktiviert (BILLING_AKTIV = false in src/lib/pricing.ts); die Software steht testweise unentgeltlich zur Verfügung, ohne die Testphasenbegrenzung aus Ziffer 6.1. Die folgenden Regelungen beschreiben das bereits eingerichtete, aber derzeit nicht angewendete Abrechnungsmodell für den Zeitpunkt, an dem eine kostenpflichtige Nutzung wieder eingeschaltet wird; der Anbieter kündigt diese Umstellung mit angemessener Vorlaufzeit an (siehe docs/entscheidungen/6zm-billing-abgeschaltet.md).

6.1 Die Nutzung ist für die ersten 14 Tage ab Anlegen eines Betriebs kostenlos ("Testphase"), ohne dass ein Zahlungsmittel hinterlegt werden muss. Nach Ablauf der Testphase ist die weitere Nutzung kostenpflichtig.

6.2 Die monatliche Vergütung richtet sich nach der Anzahl der aktiven Mitgliedschaften des Betriebs zum Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats: ein Mindestbetrag von 15 €, darüber 2 € je aktivem Mitglied, ohne Obergrenze (Betrag = max(15 €, Mitgliederzahl × 2 €)).

Ändert sich die Mitgliederzahl während eines Abrechnungsmonats, gilt die neue Zahl ab dem nächsten Abrechnungszyklus.

6.3 Für jeden Abrechnungszeitraum wird eine Rechnung gestellt, zahlbar über einen Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Mollie (Mollie B.V., Amsterdam, Niederlande), der als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird (Verarbeitungsverzeichnis, docs/datenschutz/verarbeitungsverzeichnis.md). Es gibt kein laufendes Abo mit automatischer Folgeabbuchung — jede Rechnung wird einzeln bezahlt (Kreditkarte, SEPA, PayPal, Apple Pay und weitere, soweit vom jeweiligen Gerät und Land unterstützt). Eine Zahlung per Überweisung ist nicht vorgesehen; es gilt ausschließlich der Zahlungslink.

Zu jeder bezahlten Rechnung lässt sich in der App ein Zahlungsbeleg herunterladen (Zeitraum, Betrag, Mitgliederzahl, Zahlungsdatum). Dieser Beleg ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; eine Rechnung mit allen Pflichtangaben stellt der Anbieter gesondert aus, sobald die Abrechnung eingeschaltet ist.

6.4 Wird eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen, wird der Zugriff auf die Software bis zur Zahlung ausgesetzt; gespeicherte Daten bleiben davon unberührt und werden nicht gelöscht. Mit der Zahlung wird der Zugriff wieder freigeschaltet.

6.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, weil sich die Software ausschließlich an Unternehmer richtet (Ziffer 1.1).

7. Laufzeit, Kündigung

7.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart, und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt — insbesondere bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 4.

7.3 Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gemäß dem in [docs/datenschutz/loeschkonzept.md](./datenschutz/loeschkonzept.md) beschriebenen Konzept behandelt, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (insbesondere § 16 Abs. 2 ArbZG für Arbeitszeitnachweise) entgegensteht.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8.2 Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet der Anbieter nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Datenschutz

9.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden des Kunden schließen Anbieter und Kunde einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ohne einen unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag dürfen keine echten Personendaten in die Software eingetragen werden — siehe docs/projekt/11-datenschutz.md, Abschnitt 11.1.

9.2 Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistung Unterauftragsverarbeiter ein, derzeit: Supabase (Hosting und Datenbank, Region Frankfurt am Main), Brevo (Brevo GmbH, Berlin, Versand von Bestätigungscodes, Passwort-E-Mails, Sicherheitsmitteilungen, Einladungen und der Mitteilung über das Ende der Zugehörigkeit zu einem Betrieb), Expo (Versand von Push-Benachrichtigungen, nur wenn eingeschaltet) und — sobald die Abrechnung eingeschaltet ist — Mollie B.V. (Zahlungsabwicklung, Ziffer 6.3). Google ist für Adressvorschläge und Kartenvorschau kein Unterauftragsverarbeiter, sondern eigenständig verantwortlich (Ziffer 2.4). Die verbindliche, jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags; über Änderungen informiert der Anbieter den Kunden vorab.

9.3 Einzelheiten zur Verarbeitung sind der Datenschutzerklärung ([docs/datenschutz/datenschutzerklaerung-entwurf.md](./datenschutz/datenschutzerklaerung-entwurf.md)) und den technisch-organisatorischen Maßnahmen ([docs/datenschutz/tom.md](./datenschutz/tom.md)) zu entnehmen.

10. Änderung dieser AGB

10.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder aus technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

10.2 Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist (mindestens vier Wochen) vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; der Anbieter weist in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hin.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (derzeit Raubling).

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 26.10.2026